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Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung ?

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, vorausichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichen oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.
 
Vorausetzung ist eine bestimmte Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung ( mind. 5 Jahre in den letzten 10 Jahren).
Den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse müssen Sie selbst stellen, hierbei sollte Sie ein guter Pflegedienst unterstützen.
 
Danach begutachtet im Auftrag der Pflegekasse, der Medizinische Dienst in Ihrer häuslichen Umgebung Ihre Pflegebedürftigkeit.Für die Zuordnung einer der drei Pflegestufen ist der Umfang des Hilfebedarfs entscheidend.

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Wie kann ich die Dienste des Pflegedienstes in Anspruch nehmen?

Melden Sie sich einfach persönlich oder telefonisch.
 
Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Wir ermöglichen Ihnen selbstverständlich faire Angebote bei Privatleistungen.

Kosten

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Kann ich einen Pflegedienst nur teilweise beauftragen ?

Natürlich ! Sie beantragen bei Ihrer Pflegekasse eine Kombinationsleistung.
Beispiel:
Ihre Mutter (Eingruppierung Pflegestufe I) wird von Ihnen gepflegt. Das wöchentliche Baden übernimmt unser Pflegedienst. Dies kostet monatlich 53,16 €. Damit nehmen Sie lediglich 12,66 % der Pflegesachleistung in Anspruch.Vom Pflegegeld steht Ihnen noch der Rest, also 87,34 % oder 202,34 € zu.
 

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Wie finde ich den richtigen Pflegedienst ?

Nicht ganz ohne Tücken ist die Suche nach dem richtigen Pflegedienst. Achten Sie auf Qualität. Unser TÜV-Siegel gibt Ihnen die Sicherheit eines angewanden QM-Systems.
Ein guter Pflegedienst erklärt Ihnen die Kostenstruktur, übergibt eine Preisliste, dokumentiert schriftlich anhand eines Durchführungsnachweises die erbrachten Leistungen. Dieser sollte jederzeit einsehbar beim Patienten verbleiben. Ein guter Pflegedienst berät über notwendige Pflegehilfsmittel und kümmert sich um die Beschaffung. Kommt der Pflegedienst Ihren Zeitvorstellungen entgegen und berücksichtigt Ihre Lebensgewohnheiten? Schließen Sie einen detallierten Pflegevertrag ab.
 
 
 

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Was kostet die professionelle Pflege?

 

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Ein Pflegedienst erbringt Pflegesachleistungen, welche unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Der Anspruch auf häusliche Sachleistungen umfasst monatlich in der Pflegestufe I bis zu 420 EUR, Pflegestufe II bis zu 980 EUR und Pflegestufe III bis zu 1.470 EUR sowie in Härtefällen bis zu 1.918 EUR.

Das Konzept der Pflegeversicherung besteht darin, eine Grundversorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Sollten Ihre individuell gewählten Leistungen den finanziellen Rahmen der gedeckelten Sachleistungen übersteigen, trägt der Pflegebedürftige den übersteigenden Betrag.

Um jeden Menschen eine bedarfsgerechte Pflege zu sichern, besteht die Möglichkeit, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Die sogenannte Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Hierbei werden Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, die über den Bedarfssätzen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt liegen. Das heißt, es können auch solche Personen Hilfe zur Pflege erhalten, die keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben.

Beispiel einer typischen, monatlichen Pflegeabrechnung Pflegestufe 1 unseres Pflegedienstes:

LK
Art
Anzahl
E-Preis
G-Preis
02
Kleine Morgen- u. Abendtoilette
24
6,65 €
159,60 €
16
Zubereitung v. Frühstück / Abendbrot
60
1,99 €
119,40 €
04
Große Morgen- u. Abendtoilette
6
13,29 €
79,74 €
20
Ausbildungspauschale
30
1,64 €
49,20 €
Summe der Kosten 407,94 €
Investitionskosten
25,11 €

Gute Pflege muß nicht teuer sein.

Alle Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Lediglich die Investitionskosten sind vom Pflegebedürftigen zu tragen.

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